Häufig gestellte Fragen…

 

Weshalb muss ich für das Entsorgen von Elektrogeräten eine Benutzungsgebühr von CHF 5.- bezahlen? Auf diesen Geräten habe ich doch bereits eine vorgezogene Recyclinggebühr bezahlt.

Wir sind primär nicht für die Entsorgung von Elektrogeräten zuständig. Für die Rückgabe von solchen Geräten ist hauptsächlich der Detailhandel zuständig – auch wenn Sie im Gegenzug kein neues Gerät kaufen.
Wir bieten den Service aber gerne denjenigen Personen an, welche z.B. umziehen oder ihren Haushalt entrümpeln wollen. In diesem Fall ist eine Benutzungsgebühr von CHF 5.- zu bezahlen.

Wann muss ich die Benutzungsgebühr von CHF 5.- und wann die Mindestgebühr von CHF 30.- bezahlen?

Die Benutzungsgebühr von CHF 5.- bezahlen Sie, wenn Sie ausschliesslich sortenreines Recyclingmaterial entsorgen wollen, welches anderswo kostenlos abgegeben werden kann (z.B. Strassen- und Quartiersammlungen).
Die Mindestgebühr von CHF 30.- bezahlen Sie, sobald Sie kostenpflichtige Abfälle, z.B. Sperrgut, entsorgen möchten. In diesem Fall ist die Benutzungsgebühr bereits gedeckt und muss nicht nochmals bezahlt werden.

Wie entsorge ich vertrauliche Akten?

Sie können vertrauliche Akten sowohl lose als auch in Ordnern, Schachteln etc. entsorgen. Melden sie die Entsorgung vertraulicher Akten bei der Einfahrt an und wenden sie sich anschliessend an den zuständigen Platzwart. Die entsprechende Mulde wird nach dem Ablad direkt geleert und die Akten im Bunker entsorgt. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld, wenn aufgrund hoher Frequenzen eine Wartezeit entstehen sollte.

Wenn ich das Recyclingmaterial zusammen mit Sperrgut bringe, muss ich es sortieren?

Ja, gerne. Wir sind froh, wenn Sie das Recyclingmaterial weiterhin sortieren, weil es sonst direkt verbrannt und nicht rezykliert würde.

Muss ich meinen brennbaren Abfall vor der Anlieferung sortieren?

Nein, grundsätzlich nicht. Jedoch sind wir froh, wenn sie das Recyclingmaterial weiterhin sortieren, da es sonst direkt verbrannt und nicht rezykliert wird. Sortiert werden müssen aber immer Metall, Bauschutt und Elektroschrott.

Wo kann ich überall Sperrgut-Gebührenmarken kaufen?

Die Sperrgut-Gebührenmarken können Sie im Handel als auch bei den Gemeinden im Bezirk Horgen kaufen, z.B. Gemeinde Horgen. Ebenfalls erhalten Sie die Marken bei uns.

Weshalb wurde mein schwarzer Kehrichtsack, versehen mit einer Sperrgut-Gebührenmarke, nicht mitgenommen?

Die Sperrgut-Gebührenmarken gelten nur für sperrige Ware, welche nicht in einem Gebührensack entsorgt werden kann. Eine Rolle 110l-Säcke (à 5 Stück) können gut dafür gebraucht werden.

Was darf als Sperrgut an die Strasse gestellt werden?

Alles brennbare Material, welches nicht in einem Gebührensack Platz findet. Achten Sie darauf, dass Sperrgut-Gebührenmarken angebracht werden müssen. Es gilt eine Marke pro 10 kg sperrige und brennbare Haushaltsabfälle, bei max. Länge von 1.5 m.
Z.B. Rollen Sie eine Matratze so gut es geht zusammen, kleben Sie genügend Sperrgut-Gebührenmarken darauf und stellen Sie diese so an den Strassenrand.

Holt die KVA Horgen Sperrgut bei mir zu Hause ab (Wohnungsräumungen)?

Nein, die KVA Horgen hat keine eigenen Fahrzeuge. Wenden sie sich bitte an ein lokales Transportunternehmen (siehe unter Entsorgungsdienste).

Was kann ich machen, wenn der Gebührensack reisst?

Defekte Gebührensäcke können per Post an die Produzentin (Petroplast AG, Ampèrestrasse 1, 9323 Steinach, Telefon 071 544 14 00) gesendet werden. Diese ersetzt die fehlerhaften Gebührensäcke kostenlos und erstattet Ihnen auch das Porto zurück. Gebührensäcke, welche auf Grund von unverhältnismässigem Stopfen reissen, werden nicht ersetzt.

Regionale Tierkörper-Sammelstelle: Vermissen sie ihre Katze oder ihren Hund?

Wird eine gechippte Katze oder ein gechippter Hund bei der KVA Horgen abgegeben, wird diese/dieser ca. eine Woche separiert aufbewahrt. Die Besitzer haben in dieser Zeit die Möglichkeit, sich bei uns unter, info@ezi.ch oder Telefon 044 718 24 24, zu melden .
Bei ungechippten Tieren ist eine separierte Behandlung aus logistischen Gründen leider nicht möglich. Nach einer Woche werden alle Tiere durch ein Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen bei uns abgeholt.

Wir empfehlen, alle Tiere auf jeden Fall chippen zu lassen und bei Amicus respektive Anis zu registrieren. Vermisste Tiere können bei STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale, Stans erfasst oder unter Telefon 0900 357 358 gemeldet werden.

Meine Katze tötet immer wieder mal Mäuse und Vögel. Wie entsorge ich diese Tiere korrekt?

Die toten Tiere gehören auf keinen Fall in den Grünabfall. Sie können diese aber im Gebühresack entsorgen, so werden sie direkt verbrannt.

Mein Grüncontainer ist kaputt, was soll ich tun?

Evtl. kann der Container noch repariert werden. Wenn nicht, dann empfehlen wir, einen neuen Container zu kaufen.
Bitte beim Kauf darauf achten, dass dieser eine Kammschüttung und eine Norm von DIN EN 840 hat. Ein solcher kann z.B. bei unserem Transporteur, der Firma Obrist via Onlineshop bestellt werden.

Darf man einen Feuerlöscher entsorgen?

Ja. 1 Stück gilt als Sonderabfall und ist gratis. Danach kostet jedes weitere kg CHF 1.-.

Darf man altes Benzin bei entsorgen?

Ja. Das Benzin bitte in Behältern oder Gebinden vorbeibringen. Auf dem Platz darf nichts umgeleert werden.

Ich habe alte Gasflaschen (z.B. vom Grill) beim Räumen im Keller gefunden. Kann ich diese bei euch entsorgen?

Ja. Sie können die Gasflaschen aber auch bei der Verkaufsstelle zurückgeben. Dort kann auch das Depot zurückgefordert werden (sofern Verlustkarte vorhanden). Sie zahlen dort CHF 10.- für fehlende Deckel.

Darf man eine Gipskartonplatte entsorgen?

Nein. Gips, Glas und Steinwolle nehmen wir nicht entgegen. Diese Sachen können z.B. bei Spross in Zürich oder bei Schneider in Meilen entsorgt werden.

Ich habe alte Druckerpatronen. Nehmen sie diese entgegen?

Ja. Die Patronen können einzeln oder auch zusammen mit dem Elektrogerät abgegeben werden. Sie gelten als Sonderabfall und sind für die Bewohner und Bewohnerinnen im Bezirk Horgen bis 20 kg und pro Jahr kostenlos.

Kann ich eine Matratze mit der Altkleidersammlung entsorgen?

Nein, auf keinen Fall. Rollen sie die Matratze so gut es geht zusammen, kleben sie dann genügend Sperrgut-Gebührenmarken darauf und stellen sie die Matratze so an den Strassenrand.

Nehmen sie auch Feuerwerk entgegen?

Ja. Feuerwerk gilt als Sonderabfall und ist für Bewohnerinnen und Bewohner im Bezirk Horgen bis 20 kg und pro Jahr kostenlos.

Kann ich einen Tresor entsorgen?

Ja. Ist der Tresor jedoch feuerfest und betonarmiert wird die Entsorgung wegen des Metallgehalts etwas teurer.

Kann ich mein Fahrrad bei ihnen entsorgen?

Ja. Es gilt die Mindestgebühr von CHF 30.- bis 180 kg. Das Soziale Netzwerk Horgen nimmt Fahrräder aber gerne kostenlos entgegen.

Kann ich Eisenbahnschwellen ohne weiteres entsorgen?

Ja. Bis zu einer max. Länge von 2 m. Schwellen, welche von gewerblichen Anlieferern stammen, können nur mit einem Begleitschein für Sonderabfälle entsorgt werden.

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 07.00 - 11.45 und
13.00 - 16.45 Uhr (letzte Ausfahrt 17.00 Uhr)
Samstag 08.00 - 11.45 Uhr