FAQ

Häufig gestellte Fragen

Holt die KVA Horgen Sperrgut bei mir zu Hause ab (Wohnungsräumungen)?

Nein, die KVA Horgen hat keine eigenen Fahrzeuge. Wenden Sie sich bitte an ein lokales Transportunternehmen (s. Entsorgungsdienste).

Wie entsorge ich vertrauliche Akten?

Sie können vertrauliche Akten sowohl lose als auch in Ordnern, Schachteln etc. entsorgen. Melden Sie die Entsorgung vertraulicher Akten bei der Einfahrt an und wenden Sie sich anschliessend an den zuständigen Platzwart. Die entsprechende Mulde wird nach dem Ablad direkt geleert und die Akten geschreddert. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld, wenn aufgrund hoher Frequenzen eine Wartezeit entstehen sollte.

Regionale Tierkörper-Sammelstelle: Vermissen Sie Ihre Katze oder Ihren Hund?

Wird eine gechippte Katze oder ein gechippter Hund bei der KVA Horgen abgegeben wird diese/dieser ca. eine Woche separiert aufbewahrt. Die Besitzer haben in dieser Zeit die Möglichkeit, sich bei uns zu melden unter info@ezi.ch oder Telefon 044 718 24 24.
Bei ungechippten Tieren ist eine separierte Behandlung aus logistischen Gründen leider nicht möglich. Nach einer Woche werden alle Tiere durch ein Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen bei uns abgeholt.

Wir empfehlen, Tiere auf jeden Fall chippen zu lassen und bei Armicus respektive Anis zu registrieren. Vermisste Tiere können bei STMS Schweizerische Tiersammelstelle, Stans erfasst oder unter Telefon 0900 357 358 gemeldet werden.

Was kann ich machen, wenn der Gebührensack reisst?

Defekte Gebührensäcke können per Post an die Produzentin (Petroplast AG, Industriestr. 148, 9015 St. Gallen) gesendet werden. Diese ersetzt die fehlerhaften Gebührensäcke kostenlos und erstattet Ihnen auch das Porto zurück. Gebührensäcke, welche auf Grund von unverhältnismässigem Stopfen reissen, werden nicht ersetzt.

Wann muss ich die Benutzungsgebühr von CHF 5.- und wann die Mindestgebühr von CHF 30.- bezahlen?

Die Benutzungsgebühr von CHF 5.- bezahlen Sie, wenn Sie ausschliesslich sortenreines Recyclingmaterial entsorgen wollen, welches anderswo kostenlos abgegeben werden kann (z.B. Strassen- und Quartiersammlungen).
Die Mindestgebühr von CHF 30.- bezahlen Sie, sobald Sie kostenpflichtige Abfälle, z.B. Sperrgut, entsorgen möchten. In diesem Fall ist die Benutzungsgebühr bereits gedeckt und muss nicht nochmals bezahlt werden.

Wenn ich das Recyclingmaterial zusammen mit Sperrgut bringe, muss ich es sortieren?

Ja, gerne. Wir sind froh, wenn Sie das Recyclingmaterial weiterhin sortieren, weil es sonst direkt verbrannt und nicht rezykliert würde. 

Weshalb muss ich für das Entsorgen von Elektrogeräten auch einen Benutzungsgebühr von CHF 5.- bezahlen? Auf diesen Geräten habe ich doch bereits eine vorgezogene Recyclinggebühr bezahlt.

Wir sind primär nicht für die Entsorgung von Elektrogeräten zuständig. Für die Rückgabe von solchen Geräten ist hauptsächlich der Detailhandel zuständig – auch wenn Sie im Gegenzug kein neues Gerät kaufen.
Wir bieten den Service aber gerne denjenigen Personen an, welche z.B. umziehen oder ihren Haushalt entrümpeln wollen. In diesem Fall ist eine Benutzungsgebühr von CHF 5.- zu bezahlen.

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 07.00 - 11.45 und
13.00 - 16.45 Uhr (letzte Ausfahrt 17.00 Uhr)
Samstag 08.00 - 11.45 Uhr