
Entsorgen
Die Entsorgung Zimmerberg (EZI) organisiert im Auftrag von neun Verbandsgemeinden für die Einwohner und das Gewerbe im Bezirk Horgen optimale Entsorgungsmöglichkeiten. Unter anderem betreibt die EZI eine Kehrichtverwertungsanlage (KVA), in welcher die angelieferten brennbaren Abfälle zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt werden. Die Abfallannahme der KVA ist so gestaltet, dass nicht nur brennbare Abfälle angenommen werden, sondern fast sämtliche Stoffe und Güter, welche in Haushaltungen nicht mehr gebraucht werden. Die regionale Tierkörpersammelstelle befindet sich ebenfalls auf dem Areal der KVA Horgen. Für die in Haushaltungen regelmässig anfallenden Abfälle bestehen in den Gemeinden selbst Sammlungen. So wird zum Beispiel der Kehricht wöchentlich durch den beauftragten Transporteur abgeführt. Im Weiteren werden Grüngut, Karton sowie Altpapier abgeholt. Für Altglas, Getränke- und Konservendosen bestehen in den Verbandsgemeinden Sammelstellen, an denen die leeren Gebinde entsorgt werden können. Der Detailhandel bietet ebenfalls für die verschiedensten ausgedienten Güter Rückgabemöglichkeiten an. Nutzen Sie diese wenn möglich und ersparen Sie sich damit die Fahrt zur KVA.
Abfall-Lexikon
Abfälle und Wertstoffe von A bis Z
Was kann im Entsorgungspark Horgen entsorgt werden?
Bitte nutzen Sie zur Entsorgung nach Möglichkeit die öffentlichen Sammelstellen bzw. die regelmässigen Sammlungen in Ihrer Gemeinde. Ausführliche Angaben zum lokalen Sammeldienst und den Verkaufsstellen von regionalen Gebührensäcken und Sperrgutmarken finden Sie im Entsorgungskalender Ihrer Gemeinde.
Abfallbereitstellung
Ihren Abfall können Sie auf verschiedene Arten, bis spätestens 7 Uhr morgens, für die Abholung bereitstellen:
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Gebührensäcke für Kehricht: 17 / 35 / 60 / 110 Liter |
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Sperrgut-Gebührenmarken: Sperrgutmarken kommen nur dann zum Einsatz, wenn brennbarer Haushaltsabfall nicht in einen Gebührensack, egal welche Grösse, passt. Für Sperrgutmarken gilt: eine Marke pro 10 kg sperrige, brennbare Haushaltsabfälle, bei max. Länge von 1.5 m. |
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Roll-Abfallbehälter klein: – für Kehrichtsammlung (schwarz), 140 l oder 240 l (nicht kleiner), entleerbar über normale Kammschüttung (z.B. von Ochsner) – für Grünabfuhr (grün) 140 l oder 240 l (nicht kleiner), entleerbar über normale Kammschüttung (z.B. von Ochsner) |
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Rollcontainer gross: Achtung: Der Sammeldienst berücksichtigt bei der Abfuhr nur Normbehälter, welche für eine Kammschüttung geeignet sind. |
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Unterflurcontainer (UFC): Infoblatt – Richtlinien zur Installation von Unterflurcontainern (UFC) (PDF) |
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Aufkleber für Abfallbehälter: Für Ihre Abfallbehälter können Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes Aufkleber kostenlos beziehen. |
Preise
Ab 1. Januar 2023 gilt im Entsorgungspark Horgen eine Benutzungsgebühr von CHF 5.00 (diese Benutzungsgebühr gilt auch in Adliswil und Wädenswil).
Zusätzlich kosten in Horgen kostenpflichtige Abfälle bis 180 kg CHF 30.00. Ab 180 kg gilt ein Preis von CHF 150.80 pro Tonne. Die Benutzungsgebühr wird hier angerechnet.
Alle Preise sind inkl. MwSt.
Gebühren und Bezahlung beim Entsorgungspark Horgen
Annahmebedingungen Entsorgungspark Horgen
Sonderabfälle
Wichtig – Sonderabfälle sind Stoffe mit besonders schadstoffreichen Komponenten, die aufgrund ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften für die Umwelt problematisch sind. Sonderabfälle sowie unbekannte Stoffe gehören niemals in den Kehrichtsack, ins WC oder ins Lavabo! Sie müssen von Fachleuten separat entsorgt werden.
Grundsätzlich gibt es drei Wege, um Sonderabfall aus Haushalten zu entsorgen: Die Annahme von Sonderabfall an Verkaufsstellen, das Sonderabfallmobil oder die kantonale Sonderabfallsammelstelle.
Sonderabfälle aus Haushaltungen, bis maximal 20 kg pro Haushalt und Jahr, werden Ihnen bei den Sammelaktionen mit dem Sonderabfallmobil in Ihrer Gemeinde kostenlos abgenommen. Das Sonderabfallmobil kommt mindestens einmal jährlich in Ihrer Gemeinde und mindestens jedes Vierteljahr in einer Ihrer Nachbargemeinden vorbei.
Sonderabfälle, bis maximal 20 kg pro Haushalt und Jahr, können auch gratis im Entsorgungspark Horgen entsorgt werden.
Als Sonderabfälle gelten:
- Farben, Lacke, Klebstoffe
- Säuren, Laugen, Entkalker, Abflussreiniger
- Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit
- Medikamente, Quecksilber, -thermometer
- Pflanzen- und Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvertilger, Dünger
- Chemikalien, Gifte, Javel-Wasser
- Spraydosen, Druckgaspatronen
- Unbekanntes und Stoffe mit einer Giftklasse oder einem Gefahrensymbol
Nicht als Sonderabfälle gelten:
- Kosmetika
- Glühbirnen
- Munition und Sprengstoff (kann bei der Polizei abgegeben werden)
Für Sonderabfälle von 20 bis 100 kg aus Privathaushalten ist die Abgabe via Entsorgungspark Horgen möglich (Preis auf Anfrage).
Sonderabfälle über 100 kg oder vom Gewerbe können gegen eine Gebühr direkt in der kantonalen Sonderabfallsammelstelle Hagenholz, Hagenholzstrasse 110, 8050 Zürich, Telefon 044 645 77 77, abgegeben werden.
Annahme von Sonderabfällen in Kehrichtverwertungsanlagen (PDF)
Kehrichtabfuhr, Sammeldienste der Gemeinden
Aktuelle Entsorgungskalender der Gemeinden im Bezirk Horgen:
- Entsorgungskalender Adliswil
- Entsorgungskalender Horgen
- Entsorgungskalender Kilchberg
- Entsorgungskalender Langnau
- Entsorgungskalender Oberrieden
- Entsorgungskalender Richterswil
- Entsorgungskalender Rüschlikon
- Entsorgungskalender Thalwil
- Entsorgungskalender Wädenswil
Die Sammlung von Kehricht in Gebührensäcken und Sperrgut versehen mit Sperrgutmarken wird durch die Stadt Wädenswil für Wädenswil, die Gemeinde Thalwil für Thalwil und die Obrist Transporte + Recycling AG für die übrigen Verbandsgemeinden erledigt.
Betriebskehricht
Gewerbebetriebe mit grösseren Mengen an Siedlungsabfällen oder siedlungsähnlichem Abfall haben die Möglichkeit, die Entsorgung gewichtsbezogen abzuwickeln. Bei der Leerung wird der Container identifiziert und automatisch gewogen. Sie bezahlen, nebst einer Andockgebühr, nur das effektive Gewicht Ihres Abfalls. Per Monatsrechnung erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der Abfuhrdaten und -mengen.
Für die Entsorgung von Beriebskehricht können folgende Unternehmen beauftragt werden:
- Stadt Wädenswil Werke (für Wädenswil), Telefon 044 789 75 11
- Gemeinde Thalwil, DLZ Infrastruktur (für Thalwil), Telefon 044 723 23 15
- Obrist Transporte + Recycling (für übriges Verbandsgebiet), Telefon 056 416 03 00
Entsorgungsdienste
Die Entsorgung Zimmerberg bietet keinen Abholservice für Entrümpelungen, grosse Abfallmengen etc. an.
Sollten Sie einen solchen Service benötigen, können Sie sich z.B. an folgende Unternehmungen in der Region wenden:
- Zweckverband SNH (Soziales Netz Bezirk Horgen), 8810 Horgen, Telefon 044 718 17 17
- Brockenstube Au, Seestrasse 319 c, 8804 Au, Telefon 044 781 40 20
- Verein QUASITUTTO, 8800 Thalwil, Telefon 077 403 03 06
- Etcetera, Soziale Auftragsvermittlung, 8800 Thalwil, Telefon 044 721 01 22